Häufige Fragen zur Trauung

Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um die kirchliche Trauung
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Trauung Geschiedener

Das Scheitern einer Ehe ist ein gravierender Einbruch im Leben zweier – oft nicht nur zweier – Menschen. Es tut gut, sich mit solchen Brüchen bewusst auseinanderzusetzen und auch nach den eigenen Anteilen am Scheitern zu fragen.

Dass wir immer wieder Scheitern, gehört zu unserem Leben allerdings dazu. Wer einmal gescheitert ist, dem soll ein neuer Anfang nicht grundsätzlich verwehrt werden. Deshalb gibt es in der Evangelischen Kirche die Möglichkeit, auch als Geschiedener eine neue Ehe mit einer kirchlichen Trauung zu begehen. Im Gespräch mit dem zuständigen Seelsorger wird auch zur Sprache kommen, wie die Erfahrungen aus der geschiedenen Ehe den Neuanfang mit prägen.

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Schon lange verheiratet

Bei manchen Paaren entsteht der Wunsch nach einer Kirchlichen Trauung erst nach vielen Jahren der Ehe. Dem steht nichts im Wege. Es kann ein Fest sein, bei dem man besonders intensiv zum Ausdruck bringt, was das Zusammenleben schon lange geprägt und getragen hat.

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Trauung und Taufe

Sie möchten in einem Traugottesdienst zugleich auch Ihr Kind/Ihre Kinder taufen lassen? Auch das ist grundsätzliche möglich. Am besten besprechen Sie mit dem Pfarrer oder dem Diakon, wie beide Anlässe sich in einem Gottesdienst gut verbinden lassen oder ob es doch sinnvoll ist Trauung und Taufe auf zwei Gottesdienste zu verteilen.

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Katholisch – Evangelisch

Konfessionsverbindende Paare haben grundsätzlich drei Möglichkeiten.

  • die Trauung in der Evangelisch-Lutherischen Kirche
    Der katholische Partner kann bei seinem katholischen Gemeindepfarrer die sogenannte "Formpflichtbefreiung" beantragen. Dann wird die Evangelische Trauung auch von der Katholischen Kirche anerkannt.
  • die Trauung in der Katholischen Kirche
    Sie wird ohne weitere formelle Vollzüge auch in der Evangelischen Kirche anerkannt.
  • die „Ökumenische“ Trauung
    Hier wirken sowohl ein katholischer als auch ein evangelischer Geistlicher mit. Streng genommen gibt es nur eine Katholische Trauung unter evangelischer Assistenz oder umgedreht. Ausschlaggebend ist jeweils, in welcher Kirche die Trauung stattfindet.

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Trauung mit einem nicht-christlichen Partner

Ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen und einem nicht-christlichen Partner ist prinzipiell möglich. Dabei macht es zunächst keinen Unterschied, ob der Partner aus der Kirche ausgetreten oder religionslos ist oder ob er sich zu einer nicht-christlichen Religion bekennt. Voraussetzung ist, dass der nichtchristliche Partner Form und Inhalt des Gottesdienstes respektiert. Bei der Gestaltung der Liturgie wird darauf geachtet, dass niemand Aussagen macht, die er nicht innerlich bejahen kann.

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Keiner gehört einer Kirche an

In diesem Fall ist eine kirchliche Trauung nicht möglich und wohl auch nicht sinnvoll. Wenn der Wunsch nach geistlicher Begleitung anlässlich der Eheschließung spürbar wird, könnte das ein Grund sein, über einen Kircheneintritt oder über die Taufe nachzudenken.

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Trauung an einem anderen Ort

Sie sind unser Gemeindeglied, möchten aber nicht hier, sondern anderswo heiraten?

  • Wenn ein Pfarrer oder eine Pfarrerin in einer anderen Gemeinde Sie traut, können Sie im Pfarramt die Genehmigung dazu, das sogenannte "Dimissoriale" beantragen.
  • Sie möchte, dass der Pfarrer oder der Diakon unserer Kirchengemeinde die Trauung anderswo gestaltet? Ob das möglich ist, wird von der Entfernung und von den anderweitigen Verpflichtungen der Pfarrer vor Ort abhängen. Fragen Sie bitte möglichst frühzeitig im Pfarramt nach.

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Welche Rolle spielen die Trauzeugen?

Da im evangelischen Verständnis ihre Ehe nicht in der Kirche, sondern auf dem Standesamt geschlossen wird - das haben die Trauzeugen ja zu bezeugen - haben sie im Gottesdienst selbst keine besondere Funktion. Sie können, wie andere auch, bei Lesungen oder Gebeten mitwirken oder z.B. die Ringe reichen.

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